Das Wortungetüm versetzt Hausbesitzer in Angst und Schrecken, seit dem 9. November sogar noch mehr als zuvor. An diesem Tag fällte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung, die alle Gemeinden im Freistaat angeht, auch am Ammersee. Es geht um die (du hast es wahrscheinlich längst erraten) Straßenausbaubeitragssatzung.
Ins Rollen brachte die Angelegenheit Hohenbrunn, das seine Straßenausbaubeitragssatzung 2013 aufgehoben hatte. Das Landratsamt München beanstandete dies, und das Verwaltungsgericht München ordnete an, dass die Kosten an die Grundstücksbesitzer weitergeben werden müssen. Diese Entscheidung wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt (siehe Bericht in der Bayerischen Staatszeitung).
Für Haus- oder Wohnungsbesitzer können dabei leicht vier- bis fünfstellige Summen fällig werden. Wenn jemand gerade knapp bei Kasse ist, kann so etwas existenzgefährdend sein.
Das wurde vom Gericht etwas abgemildert. Statt einer hohen Einmalzahlung können die Kommunen auch kleinere Beiträge über einen längeren Zeitraum kassieren. Dazu wird in einem Gebiet festgelegt, welche Straßenbaumaßnahmen anfallen. Die Kosten dafür werden dann auf alle Bewohner dieses Ortsteils umgelegt. In Rheinland-Pfalz, wo dieses Modell schon seit einigen Jahren angewendet wird, sind es anscheinend rund € 200 jährlich pro Haushalt.
Ich bin mal gespannt, was da auf die Wohnungs- und Hausbesitzer am Ammersee zukommt.
Gemeinden müssen abkassieren
Im Kommunalabgabengesetz ist festgelegt, dass Gemeinden die Kosten für den Straßenausbau von den Anliegern einfordern sollen. Sollen heißt nicht müssen, sagt sich rund ein Viertel der bayerischen Kommunen. Auch Schondorf gehört zu den Gemeinden, die keine Straßenausbausatzung haben. Damit könnte in naher Zukunft Schluß sein.Ins Rollen brachte die Angelegenheit Hohenbrunn, das seine Straßenausbaubeitragssatzung 2013 aufgehoben hatte. Das Landratsamt München beanstandete dies, und das Verwaltungsgericht München ordnete an, dass die Kosten an die Grundstücksbesitzer weitergeben werden müssen. Diese Entscheidung wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt (siehe Bericht in der Bayerischen Staatszeitung).
Hohe Kosten bei der Straßensanierung
Von der Erhebung des Straßenausbaubeitrags wird nur dann abgesehen, wenn die Gemeinde ohnehin genug Geld für die Baumaßnahmen in der Kasse hat. In Schondorf ist das nicht der Fall, hier beträgt der Schuldenstand aktuell rund € 7 Mio (siehe Spitzenstellung von Schondorf). Könnte also durchaus passieren, dass auch unsere Gemeinde dazu verpflichtet wird, Anwohner an den Kosten für Straßensanierung zu beteiligen.Für Haus- oder Wohnungsbesitzer können dabei leicht vier- bis fünfstellige Summen fällig werden. Wenn jemand gerade knapp bei Kasse ist, kann so etwas existenzgefährdend sein.
Das wurde vom Gericht etwas abgemildert. Statt einer hohen Einmalzahlung können die Kommunen auch kleinere Beiträge über einen längeren Zeitraum kassieren. Dazu wird in einem Gebiet festgelegt, welche Straßenbaumaßnahmen anfallen. Die Kosten dafür werden dann auf alle Bewohner dieses Ortsteils umgelegt. In Rheinland-Pfalz, wo dieses Modell schon seit einigen Jahren angewendet wird, sind es anscheinend rund € 200 jährlich pro Haushalt.
Ich bin mal gespannt, was da auf die Wohnungs- und Hausbesitzer am Ammersee zukommt.